Fort- und Weiterbildung Schulleitungscoaching wird nun dauerhaftes Angebot für Schulleitungen und Schulleitungsteams. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57-60 SchulG);
Neufassung Nummer 3.3 der Anlage 1
Abschnitt XIII
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 11.11.2016 - 412-6.07.01-105557
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2014
(BASS 20-22 Nr. 8)
Nummer 3.3 der Anlage 1 Abschnitt XIII des Bezugserlasses wird wie folgt neu gefasst:
„3.3 Schulleitungscoaching (SLC) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 kontinuierliches Angebot zur nachhaltigen Unterstützung von Schulleitungen sowie von Schulleitungsteams in der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Das Angebot wird schrittweise in NRW ausgeweitet. Adressaten sind einzelne Leitungskräfte und Schulleitungsteams - insbesondere von Schulen im Transformationsprozess und Schulen des Längeren Gemeinsamen Lernens und Schulleitungen, die das Amt der Schulleiterin oder des Schulleiters neu übernommen haben.
Die Koordinierung der Maßnahme Schulleitungscoaching obliegt ebenso wie die Gewinnung, Qualifizierung und Weiterqualifizierung der Coaches dem Arbeitsbereich 8.1 - Schulmanagement der QUA-LiS NRW.“
Der Runderlass tritt sofort in Kraft.