20-03 Nr. 21
Kerncurriculum
für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst; Neufassung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 25. März 2021 (ABl. NRW. 04/21)1
Für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im 18-monatigen Vorbereitungsdienst und die Lehrkräfte in berufsbegleitender Ausbildung an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen wird mit Wirkung ab dem 1. Mai 2021 gemäß § 1 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011, zuletzt geändert am 17. Dezember 2020 (GV. NRW. 2021 S. 6/ABl. NRW. 01/21), ein Kerncurriculum (Anlage) festgesetzt.
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.09.2016 (BASS 20-03 Nr. 21) wird aufgehoben. Er gilt auslaufend für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die sich am 30. April 2021 im Vorbereitungsdienst befinden.
Nachfolgend finden Sie die Anlage zum Runderlass: |
1 Bereinigt.