Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57-60 SchulG);
Ergänzung Anlage 4 Teil 1
„Schulentwicklungsberatung“
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 04.11.2016 - 412-6.07.01-121515
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2014
(BASS 20-22 Nr. 8)
An die Anlage 4 des Bezugserlasses wird angefügt:
Ziel des Angebotes ist die Unterstützung systemischer Entwicklungsprozesse in eigenverantwortlichen Schulen in den bildungspolitischen Schwerpunkten des Landes NRW. Die Schulentwicklungsberaterinnen und -berater unterstützen und beraten Schulen dabei, die Qualität ihrer Arbeit zu entwickeln und zu sichern. Sie nutzen dabei auch die Ergebnisse der Kooperation in regionalen Netzwerken für den eigenen Entwicklungsprozess.
Schulentwicklungsberatung macht die Schule als System zum Gegen-stand und ist ein ganzheitliches Unterstützungsangebot, insbesondere bei weitreichenden Veränderungsprozessen. Sie nutzt Verfahren systemischer Organisationsberatung und Organisationsentwicklung und stärkt eigenverantwortliche Schulen durch den Aufbau innerer Strukturen und eine Verzahnung von Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung.
Im Rahmen eines längerfristig angelegten Beratungs- und Qualifizierungsprozesses einer Schule werden Verfahren vermittelt, Instrumente vorgestellt und erprobt, die geeignet sind, das Schulprogramm als zentrales Steuerungsinstrument für eine qualitätsorientierte Schulentwicklung weiterzuentwickeln.
Adressaten des Unterstützungsangebotes sind Kollegien oder Teilgruppen. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater kooperieren in gemeinsamer Verantwortung und auf der Basis definierter Zuständigkeiten in einem transparenten Prozess mit der jeweiligen schulfachlichen Aufsicht, der Qualitätsanalyse und anderen Fortbildungsakteuren in den Fortbildungsprogrammen der Kompetenzteams NRW.
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater werden auf Anfrage der Schulleitung - auf der Basis eines in den schulischen Gremien erfolgten Abstimmungsprozesses - tätig.
Dauer, Schwerpunkte und Umfang der Beratung und Unterstützung orientieren sich an den durch die Schule unter Beteiligung der Gremien definierten Bedarfen. Die Ziel- und Auftragsklärung mit der Schule wird in einer Vereinbarung (Kontrakt) schriftlich festgehalten. In der Regel wird ein Kontrakt für bis zu acht Beratungssitzungen geschlossen.
Die modulare, prozessorientierte Struktur des Angebotes sichert einen passgenauen Zuschnitt der Unterstützung auf den Bedarf der einzelnen Schule. Die Module bestehen aus Theoriebausteinen und praktischen Trainingseinheiten. Ziel der Beratung ist die Erarbeitung konkreter Handlungsschritte.
Im Rahmen der Maßnahme können die folgenden Module gebucht werden:
3 Aufbau einer schulischen Binnenarchitektur
zur systemischen Verankerung von Unterrichtsentwicklung
4 Netzwerkberatung - schulübergreifende Netzwerke zur Schul- und Unterrichtsentwicklung aufbauen und begleiten