Zu BASS 15-31
Sekundarstufe II -
Gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums
und der Gesamtschule;
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrplan Islamischer Religionsunterricht
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 22.07.2016 - 526-6.03.15-134416
Für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Islamischer Religionsunterricht gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Er tritt zum 15.08.2016, beginnend mit der Einführungsphase, aufsteigend in Kraft.
Die Richtlinien für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
Heft 4738 Kernlehrplan Islamischer Religionsunterricht
Das übersandte Heft ist in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
ABl. NRW. 09/2016 S. 36