Zu BASS 15-31
Sekundarstufe II -
Gymnasiale Oberstufe
des Gymnasiums und der Gesamtschule;
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrplan Orthodoxe Religionslehre
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 05.07.2016 - 526-6.03.15-134023
Für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Er tritt zum 01.08.2016, beginnend mit der Einführungsphase und dem ers-ten Jahr der Qualifikationsphase, aufsteigend in Kraft.
Die Richtlinien für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
Heft 4737 Kernlehrplan Orthodoxe Religionslehre
Das übersandte Heft ist in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.