Zu BASS 12-65 Nr. 2
Berufskolleg;
Termine für die Durchführung
der zentralen Abiturprüfungen 2018
im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 - D 28 APO-BK Anlage D)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20.06.2016 - 312-6.04.05-29042
Für die Abiturprüfung im Jahre 2018 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
1. | Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses | Donnerstag, 22.03.2018 |
2. | Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 | Freitag, 23.03.2018 |
3. | Zentrale Abiturprüfung 2. Leistungskursfach (ohne Englisch) (Profil bildendes Leistungskursfach) | Dienstag, 10.04.2018 |
4. | Zentrale Abiturprüfung im Fach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach) (Profil bildendes Leistungskursfach bzw. weiteres Leistungskursfach) | Freitag, 13.04.2018 |
5. | Zentrale Abiturprüfung 1. Leistungskursfach (ohne Englisch) (weiteres Leistungskursfach) | Dienstag, 17.04.2018 |
6. | Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach) | Freitag, 20.04.2018 |
7. | Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach1 | ab Montag, 30.04.2018 |
8. | Nachschreibetermin 2. Leistungskursfach (ohne Englisch) (Profil bildendes Leistungskursfach)2 | Dienstag, 15.05.2018 |
9. | Nachschreibetermin im Fach Englisch (Profil bildendes Leistungskursfach bzw. weiteres Leistungskursfach)2 | Freitag, 18.05.2018 |
10. | Nachschreibetermin 1. Leistungskursfach (ohne Englisch) (weiteres Leistungskursfach2 | Dienstag, 29.05.2018 |
11. | Nachschreibetermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)2 | Dienstag, 05.06.2018 |
12. | Letzter Tag der mündlichen Prüfungen | Freitag, 29.06.2018 |
13. | Letzter Tag der Zeugnisausgabe | Samstag, 30.06.2018 |
Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule sind über die Zentralen Schulverwaltungsanwendungen des Bildungsportals unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.
ABl. NRW. 07-08/2016 S. 63
1 Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach
2 Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibetermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsichtsbehörde ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.