Zu BASS 20-22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal (§§ 57-60 SchulG);
Ergänzung Anlage 4 Teil 1
Kooperation mit Bildungspartnern
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 14.06.2016 - 412-6.07.01-121519
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2014
(BASS 20-22 Nr. 8), berichtigt (ABI. NRW. 07-08/15 S. 366)
An die Anlage 4 des Bezugserlasses wird angefügt:
Kooperation mit Bildungspartnern
Ziel der Fortbildung ist die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht in Kooperation mit Bildungspartnern - auch unter Berücksichtigung von Aspekten geschlechtersensibler Bildung. Grundlagen sind das Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen und die Kernlehrpläne in den Fächern aller Schulformen. Die Module der Fortbildung richten sich an Lehrkräfte, Schulleitungen, Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien an Schulen aller Schulformen.
Die einzelnen Module bestehen aus theoretischen Bausteinen in Verbindung mit praktischen Einheiten, die die Schul- und Unterrichtsentwicklung als Prozess berücksichtigen und begleiten.
Die Fortbildung wird durchgeführt von Moderatorinnen und Moderatoren sowie Medienberaterinnen und Medienberatern der Kompetenzteams NRW.
Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren sowie der Medienberaterinnen und Medienberater erfolgt auf Basis eines landesweit abgestimmten Konzeptes. Dieses orientiert sich inhaltlich an den nachfolgend genannten Modulen.
Die Maßnahme kann als SchiLf- oder ScheLf-Maßnahme durchgeführt werden. Für SchiLf-Maßnahmen werden durch ein Beratungsgespräch vorab mit der Schule Verabredungen über Inhalte, Umfang und Format der Fortbildung getroffen.
Das Fortbildungsangebot umfasst insgesamt drei Module, die individualisiert und unabhängig voneinander wahrgenommen werden können. In allen Modulen werden Fragestellungen und Herausforderungen bearbeitet, die sich auch aus dem Unterricht mit heterogenen Lerngruppen sowie aus dem Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ergeben.
1 Leseförderung
Bausteine sind:
- Leseförderung als Aufgabe aller Fächer
- Konzeption eines fächerübergreifenden Lesecurriculums zur Leseförderung
- Nutzung unterschiedlicher Medien bei der Konzeption von Leseförderangeboten
- Relevanz von Lesekompetenz unter Berücksichtigung der digitalen Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern
- Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit außerschulischen Partnern, vor allem mit Bibliotheken und nachhaltige Integration in den Unterricht.
2 Kulturelle Bildung
Bausteine sind:
- Entwicklung eines Grundverständnisses von der Bedeutung kultureller Bildung in Schule
- Merkmale eines kulturellen Schulprofils
- Entwicklung von Unterrichtsszenarien für den Ganztag und Angeboten für den offenen Ganztag
- Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit außerschulischen Partnern aus dem kulturellen Bereich, zum Beispiel Musikschulen und Museen und nachhaltige Integration in den Unterricht.
3 Historisch-politische Bildung
Bausteine sind:
- Entwicklung eines Grundverständnisses von der Bedeutung historisch-politischer Bildung in der Schule
- Entwicklung von Unterrichtsszenarien und Verknüpfung mit Lernmittelkonzepten
- Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit außerschulischen Partnern, vor allem mit Archiven, Museen und Gedenkstätten und nachhaltige Integration in den Unterricht.
Der Runderlass tritt sofort in Kraft.
ABl. NRW. 07-08/2016 S. 73