Das Land kann jetzt Aufträge für Wettbewerbe erteilen; vorher beauftragte das Land die Wettbewerbsleiter. |
Zu BASS 14-15 Nr. 1
Förderung
von Schülerwettbewerben und Schülerakademien;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 21.04.2016 - 523
Bezug:
RdErl d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung
v. 18.10.2000 (BASS 14.15 Nr. 1)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Nummer 2.2 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Das Land kann Wettbewerbsleiterinnen und Wettbewerbsleiter beauftragen, die mit den Trägern der Wettbewerbe und Akademien kooperieren und für Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der landesweiten Wettbewerbsrunden und die Organisation von Schülerakademien verantwortlich sind.“
ABl. NRW. 05/2016 S. 41.