Zu BASS 13-33 Nr. 9
Zertifizierung von EDV-Kenntnissen
im Berufskolleg;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 19.08.2015 - 311-6.08.01-72302
Bezug: | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung |
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. I. Allgemeine Bestimmungen Nummer 2 wird um den Satz ergänzt:
„Als Prüfungsstelle zugelassene Berufskollegs erhalten über die Bezirksregierung Düsseldorf eine Zertifizierungsurkunde.“
2. II. Ordnung der EDV-Prüfungen wird wie folgt geändert:
a) Nummer 6.2 wird zu Nummer 6.3 geändert und lautet wie folgt:
„6.3 Die Prüfung besteht für das Modul 1 aus einer Online-Prüfung; für die Module 2 bis 8 oder andere Zusatzmodule sind eine Online-Prüfung und eine Offline-Prüfung abzulegen.“
b) Nummer 6.2 wird wie folgt gefasst:
„6.2 Neben den 8 Grundmodulen können weitere Zusatzmodule entwickelt werden. Diese werden unter der Federführung des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs Essen in Absprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 45, bereitgestellt. Für diese Zusatzmodule gilt die Prüfungsordnung entsprechend.“
c) Nummer 13 wird um folgende Sätze ergänzt:
„Die Federführung zur Anpassung der Kompetenzen, die erworben werden können, obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf. In Abstimmung mit dem Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg verpflichten sich die eingebundenen Berufskollegs, die Lernmaterialien weiterzuentwickeln.“
Die Änderungen treten ab sofort in Kraft.
ABl. NRW. 09/15 S. 412