Aufgehobene Vorschriften Die BASS, die den Komplettbestand der Schulvorschriften in Nordrhein-Westfalen enthält, wird jährlich auf entbehrliche und zu aktualisierende Regelungen durchforstet und entsprechend bereinigt. Die in diesem Verfahren aufgehobenen Erlasse wurden in andere Erlasse eingearbeitet, haben für die Schulen keine praktische Bedeutung mehr oder sind durch Zeitablauf überholt oder nur noch auslaufend gültig. |
Zu BASS 2015/2016
Aufgehobene Vorschriften
seit 15.06.2014 (Stichtag der Vorjahres-BASS)
Folgende Regelungen sind in der BASS 2015/2016 nicht mehr abgedruckt bzw. an anderer Stelle neu gefasst oder dort berücksichtigt:
Der Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ (BASS 12-63 Nr. 3) ersetzt folgende bisherige Erlasse, die zusammengefasst wurden (ABl. NRW. 06/15):
1. 12-31 Nr. 1
Hausaufgaben in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I;
2. 12-62 Nr. 1
Fünf-Tage-Woche an Schulen;
3. 12-63 Nr. 3 alt
Unterrichtsbeginn an allgemeinbildenden Schulen;
4. 12-64 Nr. 2
Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe.
Der Erlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen“ (BASS 12-52 Nr. 1)wurde neu gefasst. Folgende Alt-Erlasse sind hier neu an einem Ort zusammengefasst. Entfallen sind (ABl. NRW. 07/8-15):
1. 12-52 Nr. 1 alt
Teilnahme am Unterricht;
2. 12-52 Nr. 11
Schulversäumnis;
3. 12-52 Nr. 21
Beurlaubung;
4. 12-52 Nr. 31
Befreiung vom Unterricht;
5. 12-64 Nr. 1
Hitzefrei.
Durch die Neuordnung der Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO) Vom 8. Juli 2014 (BASS 13-73 Nr. 22.1/22.2) sind folgende Regelungen außer Kraft getreten (ABl. NRW. 09/15):
1. 13-73 Nr. 22/22.1
die Qualifikationsverordnung vom 22. Juni 1983 (QVO - 13-73 Nr. 22) mit Verwaltungsvorschriften (VVzQVO - BASS 13-73 Nr. 22.1)
2. 13-73 Nr. 28.1/28.2
die Qualifikationsverordnung Fachhochschule vom 20. Juni 2002 (QVO-FH - BASS 13-73 Nr. 28.1) mit Verwaltungsvorschriften (VVzQVO-FH - BASS 13-73 Nr. 28.2);
3. 13-73 Nr. 21
die Qualifikationsverordnung über ausländische Vorbildungsnachweise vom 22. Juni 1983 (AQVO-FH);
4. 13-73 Nr. 24
die Verordnung über die Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife vom 28. Juni 1984 (AQVO-FH).
14-01 Nr. 3
Der Erlass Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für ausgesiedelte Kinder und Jugendliche ist in Teilen in dem neuen Erlass „Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen und Stellen zur Koordination, Beratung, Fortbildung und Qualitätsentwicklung“ (BASS 14-21 Nr. 4) aufgegangen (ABl. NRW. 04/15).
ABl. NRW. 07/08/15 S. 351