Zu BASS 20-22 Nr. 8
Berichtigung;
Fort- und Weiterbildung:
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal
in der Fassung der BASS 2015/2016
In der aktuellen BASS (30. Ausgabe 2015/2016) auf der Seite 20/66 wird in Nummer 7.2 Satz 3 bezüglich der Nebentätigkeit der Moderatorinnen und Moderatoren auf das Landesbeamtengesetz verwiesen. Der Bezug der genannten §§ ist falsch. Satz 3 lautet richtig wie folgt: „Sie nehmen ihre Aufgaben als eine auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübte Nebentätigkeit gemäß § 48 i.V. mit § 52 Absatz 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) wahr.“
ABl. NRW. 07/08/15 S. 366