Fort- und Weiterbildung: Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern Die Regelung der Anlage 4 gilt nun auch für Lehrkräfte an Gymnasien und Weiterbildungskollegs. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20.05.2015 - 412-6.07.01-109117
Bezug: | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung |
Im Bezugserlass Anlage 4 gilt die Fortbildungsmaßnahme „Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern - Unterricht fokussiert auf individuelle Förderung weiterentwickeln“ nunmehr auch unbefristet für Gymnasien und Weiterbildungskollegs.
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
ABl. NRW. 06/15 S. 302