Änderung der VVzAPO-S I Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 12 APO-S I wird die 6. Empfehlung der Bildungskonferenz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2014 „Grenzen der Aufnahme durch Sekundar- und Gesamtschulen klarstellen“ umgesetzt. |
Zu BASS 13-21 Nr. 1.2
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung über die Ausbildung
und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I
(VVzAPO-S I);
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 28.04.2015 - 223/226-2.02.11.03-112940/15
Bezug: | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung |
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
In der VV 12.1.2 zu § 12 wird Satz 2 gestrichen.
ABl. NRW. 05/15 S. 223