Eignungsfeststellungsverfahren Die verpflichtende Teilnahme für Grundschullehrkräfte am Eignungsfeststellungsverfahren tritt um ein Schuljahr verschoben ab dem Schuljahr 2016/2017 in Kraft. |
Zu BASS 21-01 Nr. 30
Bewerbung
von Lehrerinnen und Lehrern um ein Amt
als Schulleiterin oder als Schulleiter;
Eignungsfeststellungsverfahren und
dienstliche Beurteilung;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 21.04.2015 - 412-6.03.12-125732
In Nummer 13 des Bezugserlasses wird Satz 3 wie folgt gefasst:
„Lehrerinnen und Lehrer, die sich um das Amt als Leiterin oder Leiter einer Grundschule bewerben möchten, können bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Nummer 2 bis zum Ablauf des Schuljahres 2015/2016 auf Antrag am EFV teilnehmen.“
Der Erlass tritt sofort in Kraft.
ABl. NRW. 05/15 S. 224