Fort- und Weiterbildung; Lernmittel- und Medienberatung Die Entwicklung fachbezogener Lernmittelkonzepte und darauf aufbauender schulischer Medienkonzepte ist ein wesentlicher Beitrag zur Unterrichtsentwicklung in der Schule. Das Fortbildungsprogramm „Lernmittel- und Medienberatung“ unterstützt Lehrkräfte dabei, die dafür notwendigen Handlungskompetenzen zu erweitern. Die Module richten sich an Lehrkräfte, Schulleitungen, Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien an Schulen aller Schulformen und bestehen aus theoretischen Bausteinen und praktischen Einheiten, die die Unterrichtsentwicklung als Prozess berücksichtigen und begleiten. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für
das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG);
Ergänzung Anlage 4
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 19.03.2015 - 412-6.07.01-121518
Bezug: | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung |
Im Bezugserlass Anlage 4 Teil 1 wird folgende Fortbildungsmaßnahme angefügt:
„Lernmittel- und Medienberatung
Die Entwicklung fachbezogener Lernmittelkonzepte und darauf aufbauender schulischer Medienkonzepte ist ein wesentlicher Beitrag zur Unterrichtsentwicklung in der Schule.
Ziel der Fortbildung ist es, die dafür notwendigen Handlungskompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern zu erweitern, auch unter Berücksichtigung von Aspekten geschlechtersensibler Bildung. Die Module richten sich an Lehrkräfte, Schulleitungen, Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien an Schulen aller Schulformen.
Die Module bestehen aus theoretischen Bausteinen und praktischen Einheiten, die die Unterrichtsentwicklung als Prozess berücksichtigen und begleiten.
Die Fortbildung wird durchgeführt durch die Medienberaterinnen und -berater und ggf. durch Fachmoderatorinnen und -moderatoren der Kompetenzteams.
Die Medienberaterinnen und Medienberater und Moderatorinnen und Moderatoren sollen zukünftig auf der Basis eines landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts qualifiziert werden. Dieses orientiert sich inhaltlich an den nachfolgend genannten Modulen und wird den Personalvertretungen rechtzeitig zur Mitbestimmung vorgelegt.
Die Maßnahme kann als SchiLf- oder ScheLf-Maßnahme durchgeführt werden. Für SchiLf-Maßnahmen werden durch ein Beratungsgespräch vorab mit der Schule Verabredungen über Inhalte, Umfang und Format der Fortbildung getroffen.
Das Fortbildungsangebot umfasst insgesamt sechs mögliche Module, die unabhängig voneinander wahrgenommen werden können. In allen Modulen werden Fragestellungen und Herausforderungen bearbeitet, die sich aus dem Unterricht mit heterogenen Lerngruppen sowie aus dem Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ergeben.
1. Grundlagen von Lernmittel- und Medienkonzepten
(Basismodul - empfohlen)
Bausteine sind:
– Entwicklung und Umsetzung schulischer Medienkonzepte
– Entwicklung und Umsetzung fachbezogener Lernmittelkonzepte.
2. Systematischer Aufbau von Medienkompetenz
mit dem Medienpass NRW
Bausteine sind:
– Konzeption des Medienpasses NRW
– Entwicklung von Maßnahmen zur Implementierung der Kompetenzbereiche des Medienpasses NRW in den Fächern
– Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsbeispielen zur Umsetzung der Kompetenzbereiche des Medienpasses NRW
– Kooperationen mit außerschulischen Partnern/Einrichtungen.
3. Unterrichtsgestaltung mit Medien
Bausteine sind:
– Nutzung der learn:line NRW als zentrale Suchmaschine für Unter-richts- und Bildungsmedien
– Nutzung von digitalen Medien zum Anstoß aktiver Lernprozesse im kompetenzorientierten Fachunterricht
– Handhabung ausgewählter Software zur Be- und Verarbeitung von digitalen Medien
– Außerschulische Kooperationsmöglichkeiten
– Entwicklung fachspezifischer Unterrichtsbeispiele.
4. Grundlagen zur verantwortungsvollen
und rechtssicheren Nutzung digitaler Medien
Bausteine sind:
– Grundkenntnisse von Jugendmedienschutz, Datenschutz, Urheberrecht, Lizenzformen und Persönlichkeitsrechten
– Sachgerechter Umgang mit Sozialen Netzwerken
– Erprobung von Unterrichtseinheiten zur verantwortungsvollen und rechtssicheren Teilhabe der Schülerinnen und Schüler an der Mediengesellschaft
– Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Eltern
– Nutzung externer Expertise.
5. Lernförderliche IT-Ausstattung
Bausteine sind:
– Planung einer lernförderlichen schulischen IT-Infrastruktur
– Einsatz von assistiven Technologien
– Medienentwicklungsplanung mit dem Schulträger.
6. Filmbildung
Bausteine sind:
– Grundkenntnisse der Filmanalyse und Filmgestaltung
– Umsetzung didaktischer und methodischer Prinzipien der Filmbildung
– Fachspezifischer Einsatz von Filmen und deren Einbindung in schulinterne Curricula
– Medienrelevante Aspekte politischer, gesellschaftlicher, kultureller und wissenschaftlich-technischer Wirkung von Filmen
– Kooperation mit außerschulischen Partnern der Filmbildung.“
Der Runderlass tritt sofort in Kraft.
ABl. NRW. 04/15 S. 178