Offene Ganztagsschule im Primarbereich; Die Qualität der offenen Ganztagsschule im Primarbereich soll auch in Zukunft gesichert und weiterentwickelt werden. Land und Kommunen haben daher eine regelmäßige Erhöhung der Fördersätze vereinbart. Die Fördersätze des Landes steigen im Jahr 2015 in zwei Schritten um 3 %, dann ab 2016 jährlich um jeweils 1,5 %. Der kommunale Eigenanteil steigt entsprechen. Die Höchstgrenze für Elternbeiträge wird von 150 EUR auf 170 EUR erhöht. Darüber hinaus wird ermöglicht, dass für Plätze für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. Sinti und Roma) für die Dauer von einem vollen Schuljahr die erhöhten Fördersätze angewandt werden können. |
Zu BASS 11 – 02 Nr. 19, 12 – 63 Nr. 2
Offene Ganztagsschule im Primarbereich;
Änderung bestehender Erlasse
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 15. 1. 2015 – 324-6.08.11.01-89437
Bezug: | 1. | Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich |
| 2. | Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I |
Der Bezugserlass zu 1. wird wie folgt geändert:
1. Nummer 5.4.1 erhält folgende Fassung:
„Der Grundfestbetrag beträgt ab dem 1. 2. 2015 711 EUR, ab dem 1. 8. 2015 722 pro Schuljahr und Kind beziehungsweise ab dem 1. 2. 2015 1.421 EUR, ab dem 1. 8. 2015 1.442 EUR für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslangen (z.B. Sinti und Roma) zugewiesen.
An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich nach § 94 Absatz 2 SchulG ein Festbetrag ab dem 1. 2. 2015 in Höhe von 239 EUR, ab dem 1. 8. 2015 in Höhe von 243 EUR pro Schülerin oder Schüler beziehungsweise ab dem 1. 2. 2015 in Höhe von 497, ab dem 1. 8. 2015 in Höhe von 504 EUR pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslangen (z.B. Sinti und Roma) gewährt werden.
Für Träger genehmigter Ersatzschulen besteht kein Wahlrecht. Ihnen wird stets an Stelle der Lehrerstellenanteile ein Festbetrag ab dem 1. 2. 2015 in Höhe von 444 EUR, ab dem 1. 8. 2015 in Höhe von 448 pro Schülerin oder Schüler oder bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab dem 1. 2. 2015 in Höhe von 927 EUR, ab dem 1. 8. 2015 in Höhe von 934 EUR gewährt.
Die Fördersätze werden ab dem Jahr 2016 jeweils zum 1. 8. um jeweils weitere 1,5 % erhöht. Die Fördersätze werden auf volle EUR-Beträge kaufmännisch gerundet.“
2. In Nummer 5.4.2 wird folgender neuer Satz 3 angefügt:
„Darüber hinaus werden erhöhte Fördersätze für neu zugewanderte und einer Schule zugewiesene Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. Sinti und Roma) gewährt. Die erhöhten Fördersätze können nur für Kinder gewährt werden, die im Schulhalbjahr vor Beginn der Förderung neu zugewandert sind und noch nicht an den außerunterrichtlichen Angeboten einer offenen Ganztagsschule teilnehmen. Der Zeitraum der Gewährung der erhöhten Fördersätze für diese Personengruppe gilt für zwölf Monate.
3. In Nummer 5.4.4 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Unterjährige Anmeldungen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. Sinti und Roma) können zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres berücksichtigt werden. Der Zeitraum der Gewährung der erhöhten Fördersätze für diese Personengruppe wird dadurch nicht verändert.“
4. Nummer 5.5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile ab dem 1. 2. 2015 in Höhe von 416 EUR, ab dem 1. 8. 2015 in Höhe von 422 EUR pro Schülerin und Schüler. Die Eigenanteile werden ab dem Jahr 2016 jeweils zum 1. 8. um jeweils weitere 1,5 % erhöht. Die Höhe der Eigenanteile wird auf volle EUR-Beträge gerundet.“
5. Es wird folgende neue Nummer 5.6 angefügt:
„Die jeweils ab 1. 8. eines Jahres geltenden Fördersätze werden vom für Schule zuständigen Ministerium jeweils bis zum 31. 10. des Vorjahres festgelegt.“
6. In Nummer 6.1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„Unterjährige Anträge zur Berücksichtigung zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Hinblick auf Nummer 5.4.4 Satz 2 können formlos gestellt werden.“
7. Die Formulare für die Antragstellung (Anlage 1), den Zuwendungsbescheid (Anlage 2) und den Verwendungsnachweis (Anlage 3) erhalten die in der Anlage beigefügte neue Fassung.
Der Bezugserlass zu 2. wird wie folgt geändert:
Nummer 8.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 170 EUR pro Monat pro Kind erheben und einziehen.“
Der Runderlass tritt sofort in Kraft.
Kreis/Stadt/Gemeinde/ Ort, Datum Ersatzschulträger Sachbearbeiter/in: ___________________________ Tel.: Fax: E-Mail: Bezirksregierung ___________________________
|
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung und einer Zuweisung von Lehrerstellenanteilen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (inkl. Betreuungspauschale) zum Schuljahr 20../20..
Ich bin Träger/in von ..... Grundschulen und ..... Förderschulen im Primar- bereich. |
Im Schuljahr 20../20.. sollen außerunterrichtliche Angebote im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich wie folgt eingerichtet bzw. fortgeführt werden: – an ..... Grundschule/n für insgesamt ..... Schülerinnen und Schüler, – davon ..... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf – und ..... Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) – an ..... Förderschule/n im Primarbereich1) für insgesamt ..... Schülerinnen und Schüler, Hierfür beantrage ich: a) den einfachen Fördersatz für Schüler und Schülerinnen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf: – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,2 Stelle pro 25 Kinder)2) und/oder3) – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,1 Stelle pro 25 Kinder)4). – (nur für Ersatzschulträger möglich!) eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € |
b) den erhöhten Fördersatz für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,2 Stelle pro 12 Kinder)5) und/oder3) – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,1 Stelle pro 12 Kinder)4). – (nur für Ersatzschulträger möglich!) eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € Folgende Kinderzahlen liegen meiner Berechnung zur Aufteilung der Stellenanteile bzw. des Zuwendungsbetrags zu Grunde: |
| Schülerinnen und Schüler mit einfachem Fördersatz | Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Fördersatz | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
Unter den Schülerinnen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersatz gefördert werden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) | ||||
| ersten Schulhalbjahr | zweiten Schulhalbjahr | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
Im Schuljahr 20…/20… werden folgende bestehende Ganztagsangebote in offene Ganztagsschulen überführt: – Gruppen „Schule von acht bis eins“ – Gruppen „Dreizehn Plus“. | ||||
Darüber hinaus beantrage ich eine Betreuungspauschale a) für ........ offene Ganztagsgrundschulen in Höhe von .........€ (5.500 € pro Schule) und b) für ........ offene Ganztagsförderschulen im Primarbereich in Höhe von .........€ (6.500 € pro Schule). Die Zustimmungen der jeweils zuständigen Schulkonferenzen zur Einrichtung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich liegen gemäß § 9 Absatz 3 i. V. m. § 65 Absatz 2 Nummern 3 und 6 SchulG (BASS 1-1) vor. Ich bestätige, dass ich Eigenanteile in Höhe von …… EUR für die genannten Maßnahmen erbringe. Ich erkläre, a) dass es sich bei der Umgestaltung der bestehenden Ganztagsangebote in offene Ganztagsschulen im Primarbereich um auf Dauer angelegte Maßnahmen handelt, b) dass ich für die o. g. Schulen, die ich in offene Ganztagsschulen umwandeln möchte bzw. umgewandelt habe, keine Zuwendungen des Landes zur Einrichtung von Gruppen nach den Programmen „Dreizehn Plus im Primarbereich“ und „Schule von acht bis eins“ für das kommende Schuljahr beantragt habe. Als Anlage füge ich bei: – Konzepte des Schulträgers und der örtlichen öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger zur Umgestaltung von Schulen in offene Ganztagsschulen6) (dreifach; nur bei Erstantragsstellung erforderlich) – Ganztagskonzepte der beteiligten offenen Ganztagsschulen im Primarbereich6) (dreifach; nur für neu eingerichtete offene Ganztagsschulen erforderlich) – Übersicht über die Verteilung der beantragten Lehrerstellenanteile auf die jeweiligen Schulen – Liste der teilnehmenden Schulen mit Adresse und Schulnummer. |
|
___________________________ (Unterschrift) 1) Ausgenommen sind gemäß Nummer 2 des RdErl. „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ vom 12. 2. 2003 (BASS 11-02 Nr.19) bestehende Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung. 2) Eine Teilung des Lehrerstellenanteils ist nur in der Staffelung je 25 Kinder möglich. 3) Nichtzutreffendes streichen 4) Der Lehrerstellenanteil ist auf einen Teiler durch 12/25 abzurunden. 5) Eine Teilung des Lehrerstellenanteils ist nur in der Staffelung je 12 Kinder möglich. 6) Die Muster A und B aus dem RdErl. „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsangebote im Primarbereich“ vom 12. 2. 2003 (BASS 11-02 Nr.19) sind zu verwenden. |
Bezirksregierung ___________________________ _________________________ Az.: Ort, Datum
___________________________ ___________________________ ______ __________________
| ||||
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Zuwendungsbescheid Gewährung von Zuwendungen des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (inkl. Betreuungspauschale)
Ihr Antrag vom ................................. Anlg.: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt- förderung an Gemeinden (ANBest-G) bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt- förderung (ANBest-P) bzw. Vordruck Verwendungsnachweis | ||||
Auf Ihren Antrag hin bewillige ich Ihnen zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich für das Schuljahr ...../..... eine Landeszuweisung/einen Landeszuschuss in Höhe von ........ € für ....... Schülerinnen und Schüler in Grundschulen ........ € für ....... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Grundschulen bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen, ........ € für ....... Schülerinnen und Schüler in Förderschulen im Primarbereich. Die beantragten Lehrerstellenanteile werden mit gesondertem Erlass zugewiesen. Darüber hinaus bewillige ich Ihnen auf Ihren Antrag für ..... offene Ganztagsgrundschulen Betreuungspauschalen in einer Gesamtsumme von ........... € sowie für ..... offene Ganztagsförderschulen Betreuungspauschalen in einer Gesamtsumme von ........... €. Der Gesamtbetrag der Zuwendung beträgt ..... €, davon – zum ersten Schulhalbjahr ..... €, – zum zweiten Schulhalbjahr ..... €.
Der Berechnung des Zuwendungsbetrages liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde: | ||||
| Schülerinnen und Schüler mit einfachem Fördersatz | Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Fördersatz | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
Unter den Schülerinnen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersatz gefördert werden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) | ||||
| ersten Schulhalbjahr | zweiten Schulhalbjahr | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
Die Zuwendung wird in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt und kann eigenverantwortlich auf die o.a. Angebote in Ihrem Schulbezirk aufgeteilt werden. Die Zuwendung wird in zwei gleichen Raten, und zwar zum 1. September diesen und zum 1. März nächsten Jahres ausgezahlt. Eine Anforderung durch Sie ist nicht erforderlich. Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung ist der als Anlage beigefügte Verwendungsnachweis zu führen und mir bis zum 31. 10. nächsten Jahres vorzulegen. Stehen Anteile der hier zugewiesenen Landesmittel Dritten zu, so sind sie nach Erhalt unverzüglich an diese weiterzuleiten. Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel ist von Ihnen zu prüfen, in den von Ihnen vorzulegenden Verwendungsnachweis einzubeziehen und mir ohne Anlagen als Anlage zum Verwendungsnachweis vorzulegen. | ||||
Sollten an Schulen, für die die Landeszuwendung beantragt wurde, keine außerunterrichtlichen Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich zustande kommen oder sich gegenüber dem Antrag die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler verringern, reduziert sich die Zuwendung entsprechend der tatsächlich teilnehmenden Schülerzahl (auflösende Bedingung). Gleiches gilt für die Betreuungspauschale. Die tatsächlichen Schülerzahlen (Stichtag: erster Schultag nach den Herbstferien) sind mir schriftlich bis spätestens eine Woche nach dem vorgenannten Termin mitzuteilen. Soweit die auflösende Bedingung zum Tragen kommt, sind mir die entsprechenden Mittel umgehend, spätestens innerhalb 3 Wochen nach dem Stichtag, zu erstatten. Dies ist im Verwendungsnachweis anzugeben. | ||||
Nebenbestimmungen: Die beigefügten ANBest-G/P sind Bestandteil dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend hierzu wird Folgendes bestimmt: | ||||
– Die Nummern 1.4, 5.4, 6, 7.1, 7.3, 7.4, 9.31 und 9.5 ANBest-G bzw. 1.4, 5.4, 6.1, 6.3, 6.4, 6.5, 8.31 und 8.5 ANBest-P sind nicht anzuwenden. – Die Bestimmungen des RdErl. d. MSW „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ v. 23.12.2010 (BASS 12-63 Nr.2) sind zu beachten. – Die Betreuungspauschale wird für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule bewilligt, beispielsweise Frühstücksangebote, Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien, Angebote nach 16 Uhr, ergänzende Ferienangebote sowie in Einzelfällen auch bei besonderen Förderangeboten vor 16 Uhr). (Anmerkung: Weitere Nebenbestimmungen können je nach Einzelfall und örtlichen Gegebenheiten von den Bezirksregierungen im Rahmen der geltenden Vorschriften aufgenommen werden.) Rechtsbehelfsbelehrung:
Im Auftrag ___________________________ Unterschrift | ||||
| ||||
Kreis/Stadt/Gemeinde/ Ort, Datum Ersatzschulträger Sachbearbeiter/in: ___________________________ Tel.: Fax: E-Mail: Bezirksregierung ___________________________
| ||||
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Verwendungsnachweis Zuwendungen des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (inkl. Betreuungspauschale)
Durch Zuwendungsbescheid vom .......................... Az.: ........................... wurden mir für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich insgesamt ........ € als Zuweisung/Zuschuss zu den o. a. Maßnahmen sowie insgesamt ........ € als Zuweisung/Zuschuss als Betreuungspauschalen bewilligt und ausgezahlt. Sachbericht/Zahlenmäßiger Nachweis Es wird bestätigt, dass außerunterrichtliche Angebote an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich – an ..... Grundschulen mit ..... Schülerinnen und Schülern (davon ..... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie ..... Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) und – an ..... Förderschulen im Primarbereich mit ..... Schülerinnen und Schülern (davon ..... Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) durchgeführt wurden. Die dafür erhaltenen Mittel in Höhe von ......... € wurden dem Zweck entsprechend verwendet. Diesem Betrag liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde: | ||||
| Schülerinnen und Schüler mit einfachem Fördersatz | Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Fördersatz | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
(Übersicht über eingerichtete Plätze) | ||||
Unter den Schülerinnen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersatz gefördert werden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) | ||||
| ersten Schulhalbjahr | zweiten Schulhalbjahr | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
(Übersicht über eingerichtete Plätze) | ||||
Von den erhaltenen Mitteln habe ich Mittel in Höhe von ....... € an andere Träger weitergeleitet und deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft.1) Meinen Eigenanteil in Höhe von ....... € habe ich erbracht. Ich bestätige, dass die kapitalisierten Lehrerstellen dem in Nummer 3.1 des Erlasses „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ vorgegebenen Zweck entsprechend verwendet worden sind. Die darüber hinaus für außerunterrichtliche Angebote an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich – an ..... Grundschulen mit ..... Schülerinnen und Schüler (davon ..... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie ..... Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) und | ||||
– an ..... Förderschulen im Primarbereich für ..... Schülerinnen und Schüler (davon ..... Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) beantragten Landesmittel in Höhe von ....... € konnten nicht in Anspruch genommen werden, weil diese Maßnahmen nicht realisiert wurden oder sich die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gegenüber dem Antrag zum Stichtag erster Schultag nach den Herbstferien um ..... Schülerinnen und Schüler reduziert hat. Die hierfür bereitgestellten Mittel habe ich am . . 20 zurückgezahlt.1) Diesem Betrag liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde: | ||||
| Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf | Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
(Übersicht über nicht eingerichtete Plätze) | ||||
Unter den Schülerinnen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersatz gefördert werden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. zugewanderte Sinti und Roma) | ||||
| ersten Schulhalbjahr | zweiten Schulhalbjahr | ||
mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | mit 0,1 Lehrer- stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung | mit 0,2 Lehrer- stellenanteil (ohne Kapitalisierung) | |
Grundschulen |
|
|
|
|
Förderschulen | ./. | ./. |
|
|
(Übersicht über nicht eingerichtete Plätze) | ||||
Es wird bestätigt, dass die Betreuungspauschalen in Höhe von ......... € im Sinne des Erlasses „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ in voller Höhe verwendet worden sind.
...... offene Ganztagsschule/n im Primarbereich wurde/n entgegen den Planungen nicht realisiert und die Betreuungspauschale/n in Höhe von ......... € am . . 20 zurückgezahlt.
Im Auftrag
| ||||
Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es haben sich keine – nachstehende – Beanstandungen ergeben.
..................................., den ...................
............................................................... (Bezirksregierung, Unterschrift)
1) Nichtzutreffendes streichen | ||||
ABl. NRW. 02/15 S. 68