20-22 Nr. 15
Abschluss und Veröffentlichung
einer Dienstvereinbarung
mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz
digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 29. August 2023 (ABl. NRW. 09/23)
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Zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hauptpersonalräten für Lehrkräfte an Förderschulen und Klinikschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs sowie Berufskollegs sind gemäß § 70 Landespersonalvertretungsgesetz NRW Dienstvereinbarungen zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung geschlossen worden.
Der Text der Dienstvereinbarung und die dazugehörige Anlage sind unter https://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/Fortbildung/Onlineangebote/Dienstvereinbarung/ veröffentlicht.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.