Durchführung
des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
im Landesdienst;
Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 08.12.2010 (ABl. NRW. S. 43)
Hinweise zur Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesdienst werden nicht mehr über Runderlass im MBl. NRW veröffentlicht. Der Arbeitgeberverband des Landes hat arbeitsrechtliche Hinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Durchführung herausgegeben. Diese werden - mit ergänzenden lehrerspezifischen Hinweisen - in der jeweils gültigen Fassung vom Ministerium für Schule und Bildung im Bildungsportal fortgeschrieben.