Altersermäßigung
für sozialpädagogische Fachkräfte
in der Schuleingangsphase
RdErl. d. Kultusministeriums
v. 07.06.1985 (GABl. NW. S. 403)1
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase sind keine Lehrkräfte im Sinne der Pflichtstundenregelung nach § 2 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG - BASS 11-11 Nr. 1). Es wird ihnen jedoch in analoger Anwendung der Vorschriften der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG eine Altersermäßigung eingeräumt.
1 Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 26.06.1992 (GABl. NW. I S. 148)