14-25 Nr. 1

Jugendarbeit
an Berufskollegs

RdErl. d. Kultusministeriums
v. 16.06.1987 (GABl. NW. S. 374)1

Die Jugendarbeit, die die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit an berufsbildenden Schulen NW. e.V. zusammen mit den Bezirksarbeitsgemeinschaften an Berufskollegs des Landes durchführt, ist eine wichtige, die berufliche Bildungsarbeit erweiternde Aufgabe.

Sie hilft Jugendlichen, ihre Persönlichkeit in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht zu entwickeln. Sie öffnet zusätzliche Möglichkeiten für Jugendliche, sich mit ihren Lebensbedingungen im beruflichen und privaten Leben und seinen Veränderungen auseinanderzusetzen.

Jugendarbeit knüpft an die Lebenswelt der Jugendlichen an. Ihre Inhalte und Methoden müssen ständig weiterentwickelt werden. Lernfelder, Organisations-, Aktions- und Lernformen sind offen für Veränderungen.

Die Jugendarbeit an Berufskollegs erstreckt sich besonders auf die Bereiche:

- politische Bildung (z.B. Schülerzeitung, Schülervertretung, Schulmitwirkung, Thematisierung aktueller politischer Probleme, internationale Begegnungen)

- darstellende Kunst (z.B. Tanz, Theater, Puppenspiel, Musik)

- bildnerisches Gestalten (z.B. visuelle Kommunikation, Formgebung, Drucke)

- Medienarbeit und Medienpädagogik (z.B. Videografie, Hörspiel, Fotografie)

- technische Bildung (z.B. Elektrotechnik, Metalltechnik, Amateurfunk, Modellbau, elektronische Datenverarbeitung)

- Sportprojekte (z.B. Bau von Sportgeräten, Kanuwanderfahrten, Radwanderfahrten, Segelsurfen, Segelfliegen, Segeln mit Großschiffen)

- Spiel und Spielpädagogik (z.B. Interaktionsspiel, Kreativitätsspiel, Phantasiespiel, Ausdrucksspiel)

- Umweltprojekte (z.B. ökologische Wanderungen, Naturerkundung, geologische Erkundung, Anlegen von Schulgärten und Biotopen, Umweltschutzmaßnahmen).

Die Jugendarbeit an Berufskollegs wird in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, Neigungs- und Projektgruppen organisiert. Sie umfasst schulische und außerschulische Veranstaltungen, Schullandheimaufenthalte, Seminare und internationale Jugendbegegnungen.

Diese Aktivitäten werden unterstützt und erweitert durch den Jugendwettbewerb an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen, der von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit an berufsbildenden Schulen NW e.V. durchgeführt wird.

Zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranstalten die Landesarbeitsgemeinschaft und die Bezirksarbeitsgemeinschaften Jugendarbeit NW e.V. Multiplikatorenlehrgänge, Fach- und Arbeitstagungen und Einführungsseminare für Studienreferendarinnen und Studienreferendare an Berufskollegs.

Zur Teilnahme an Veranstaltungen und Lehrgängen der Landesarbeitsgemeinschaft und Bezirksarbeitsgemeinschaften wird auf Antrag der erforderliche Sonderurlaub erteilt, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Für diese Teilnehmenden besteht Dienstunfallschutz (§§ 35 ff. Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG NRW).

Für Lehrerinnen und Lehrer, die in der Jugendarbeit der Schule tätig sind, z.B. Jugendobleute, Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften, Neigungs- und Projektgruppen, kann die Lehrerkonferenz eine Entlastung aus dem allgemeinen Entlastungskontingent (§ 2 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz - BASS 11-11 Nr. 1) gewähren.

Der Jugendwettbewerb an Berufskollegs wird aus Mitteln des Landesjugendplans gefördert.

 


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